Die Anwendung der griechisch-zypriotischen Verwaltung der allumfassenden Embargos gegen das türkisch-zypriotische Volk

Die restriktiven Maßnahmen der griechisch-zypriotischen Seite datieren zurück auf den Dezember 1963, als die griechischen Zyprioten eine systematische Kampagne zur ethnischen Säuberung des türkisch-zypriotischen Volkes begannen. Zwischen 1963 und 1974 wurden die türkischen Zyprioten gezwungen, auf 3% der Insel unter unmenschlichen Bedingungen zu leben. Diese wurden durch sehr scharfe und sinnlose wirtschaftliche Sanktionen ausgelöst, die die griechischen Zyprioten den türkischen Zyprioten auferlegten. Diese Sanktionen umfaßten nach den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen am 10. September 1964 "(jegliche) Ausrüstung, Zement, Eisen in großen und kleinen Mengen, Ruten, Drahtgeflecht, elektrische Ausrüstung, Transistoren und andere Batterien, Bauholz, große Säcke, Zubehör und Ersatzteile für Automobile, Reifen, Schwefel und sonstige Chemikalien sowie Treibstoff in großen Mengen. Zweitens wurden den wichtigen Hilfsgütern des Roten Kreuzes zur Linderung der Not unter der Bevölkerung Einschränkungen auferlegt."

Das Ausmaß und die Schwere dieser Einschränkungen war so groß, daß der Generalsekretär die Lebensbedingungen des türkisch-zypriotischen Volkes als "eine wahre Belagerung" beschrieb. 1974, nach elf Jahren der Unterdrückung und Diskriminierung durch die griechischen Zyprioten, wurde das türkisch-zypriotische Volk durch die rechtzeitige Intervention der Türkei erlöst. Es lebt nun unter dem sicheren Dach ihres eigenen Staates und genießen Frieden und Freiheit. Aber trotzdem muß sich das türkisch-zypriotische Volk mit dem anhaltenden allumfassenden Embargo auseinandersetzen, das von der griechisch-zypriotischen Seite durchgeführt wird. Weiterhin sehen sie sich einer intensiven, feindlichen Propaganda ausgesetzt, die unter anderem die Isolation des türkisch-zypriotischen Volkes vom Rest der Welt zum Ziel hat. Seit 1963 behandelt die internationale Gemeinschaft die griechisch-zypriotische Verwaltung als die "Regierung Zyperns" und erlaubt damit der griechisch-zypriotischen Seite, diesen usurpierten Titel als Zwangsmittel gegen die türkisch-zypriotische Seite zu benützen. Mit der Vorgabe, "die Regierung der Republik Zypern" zu sein, hat die griechisch-zypriotische Verwaltung mit der vollen Unterstützung Griechenlands versucht, unserem Volk das Recht der Kontaktpflege auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem, kulturellem und sportlichem Gebiet zu verwehren. Obwohl diese Embargos von der griechisch-zypriotischen Verwaltung auferlegt oder veranlaßt wurden, nimmt die internationale Gemeinschaft - absichtlich oder unabsichtlich - daran teil als Resultat ihrer Behandlung der griechisch-zypriotischen Seite, als ob sie "die legitime Regierung ganz Zyperns" sei. Das ist der Hauptgrund für die Effektivität dieser Embargos. Die griechisch-zypriotische Verwaltung wird so lange diese unmenschlichen Embargos aufrecht erhalten, solange sie mit ihrer illegalen Machtergreifung 1963 durchkommen. Die internationale Gemeinschaft zieht es vor, diese Embargos zu übersehen oder gar zu billigen und verwehrt damit dem türkisch-zypriotischen Volk seine grundlegenden Menschenrechte. Die unmenschlichen und illegalen Embargos, die der TRNC auferlegt wurden, sind eine eklatante Verletzung der UN-Charta und stellen einen Verstoß gegen die gültigen internationalen Menschenrechtskonventionen dar. Das allumfassende griechisch-zypriotische Embargo verhindert das Recht des türkisch-zypriotischen Volkes auf seine Repräsentation in internationalen Foren; es verhindert seine Auslandsreisen oder behindert sie und beschneidet damit die Kommunikation mit der Außenwelt; es beschneidet den Handel und den Tourismus zwischen Nordzypern und der Außenwelt; es behindert alle kulturellen und sportlichen Verbindungen des Volkes von Nordzypern mit anderen Ländern, sogar mit der Türkei; es versucht, die Zusammenarbeit der Universitäten der TRNC mit denen anderer Länder zu verhindern. Einige konkrete

Beispiele:

a) Im Februar 1998 erhob der griechisch-zypriotische Fußballverband bei der FIFA starke Einwände und protestierte gegen den türkisch.zypriotischen Vorschlag, inoffizielle Freundschaftsspiele in der TRNC abzuhalten. Der griechisch-zypriotische Fußballverband ging sogar so weit, einige seiner Funktionäre zur FIFA-Zentrale nach Zürich zu schicken, um die Annahme des türkisch-zypriotischen Vorschlags zu verhindern; sie behaupteten, dies würde zur Anerkennung des türkisch-zypriotischen Fußballverbandes führen und damit zur Aufhebung des Embargos gegen sportliche Aktivitäten des türkisch-zypriotischen Volkes. Letztendlich wurden die Spiele gestrichen. Im September 1968 wurde ein deutsches Fußballteam aus Bad Lippspringe von der FIFA mit einer Geldstrafe von $ 20 000 belegt, weil es an einem Fußballspiel mit dem türkisch-zypriotischen Verein Cetinkaya teilgenommen hatte. Ein weiterer Akt der griechischen Zyprioten war darauf gezielt, die sportlichen Aktivitäten der türkisch-zypriotischen Seite zu verhindern, und zwar Freundschafts- spiele zwischen Cetinkaya und zwei deutschen Fußballmannschaften, SV Hutthurm und TSV Waldkirchen im Juni 2000. Die griechisch-zypriotischen Vertreter in Berlin übten gewaltigen Druck auf die Stadt Waldkirchen und den Ausschuß für Jugend und Sport aus, um die Spiele des türkisch-zypriotischen Teams mit den Deutschen zu verhindern. Trotz dieses Drucks der griechisch-zypriotischen Verwaltung und einer Verleumdungs- und Fehlinformationskampagne zeigte der Deutsche Fußballverband eine ausgewogene und unparteiische Haltung: Die Spiele wurden nicht abgesagt, sondern wie geplant abgehalten. Am 7. Mai 2001 berichtete die griechisch-typriotische Tageszeitung "Politis", daß die griechisch-zypriotische Verwaltung Protestbriefe an die teilnehmenden Länder der "12th International Eastern Mediterranean Yachts Rally" geschickt hatten, die während der Regatta im Hafen von Girne anlegten. Die griechisch-zypriotische Sportpolitik - daß nur griechische Zyprioten "Zypern" vertreten können - ist besonders abstoßend durch die Tatsache, daß Sport in Zypern traditionell eine Sache der jeweiligen türkisch-zypriotischen und griechisch-zypriotischen Organisationen war und in den Verträgen von 1960 als "Sache der Gemeinden" betrachtet wurde; die Verantwortung lag bei den jeweiligen Kommunalkammern der zwei Seiten. Religion, Erziehung, Kultur und Sport wurden präzise als Sache der Gemeinden in den Artikeln 86, 87, 89, 108 und 182 der Verfassung von 1960 definiert und angewandt.

b) Als Ergebnis der unberechtigten griechisch-zypriotischen Behauptung, daß alle Häfen in der TRNC "illegal" seien, behindert die internationale Gemeinschaft nicht nur die Bewegungsfreiheit der türkischen Zyprioten, sondern auch die der Besucher, die gerne in die TRNC kommen würden. Die Internationale Zivile Flugorganisation (ICAO) lehnte es in einem Brief vom 29. Dezember 1986 ab, den Staatsflughafen Ercan der TRNC als Internationalen Flughafen aufzunehmen. Sie behauptete, daß "die ICAO die Regierung der Republik Zypern als alleinige rechtmäßige Regierung anerkennt... (und) die Regierung der Republik Zypern nicht die Einbeziehung des Flughafens Ercan in den Regionalplan der ICAO beantragt hat. Als solches kann und darf Ercan Airport im Sinne der ICAO nicht als internationaler Flughafen bezeichnet werden". Als Ergebnis kann man nur über die Türkei in die TRNC einreisen. Die Bedingung eines Zwischenaufenthalts in der Türkei erhöht den Zeitaufwand und die Flugkosten und behindert so den Handel. Sie verursacht den Reisenden unnötige Unannehmlichkeiten und hält sie davon ab, die TRNC zu besuchen.

c) Die griechisch-zypriotische Obrigkeit hat das Ziel, die Wirtschaft der TRNC zu ruinieren, indem sie versucht, Reise und Handel auch über die Seehäfen zu verhindern. Sie verhängte Strafen über ausländische Schiffe, die in diesen Häfen anlegen. Kapitäne wurden später, als sie in griechisch-zypriotischen Häfen anlegten, verhaftet. Überdies übte die griechisch-zypriotische Obrigkeit auf andere Länder aus, damit diese keine in der TRNC registrierten Schiffe in ihren Häfen duldeten. Am 13. Juni 1998 berichtete die griechisch-zypriotische Tageszeitung "Machi", daß Peter Otto Meyer (55), ein deutscher Jachtkapitän, der im Zuge seiner Teilnahme an der "International Eastern Mediterranean Yachts Rally" im Hafen von Girne geankert hatte, später während eines Aufenthaltes in Südzypern von den griechisch-zypriotischen Behörden im Hafen von Limassol verhaftet wurde. Herr Meyer wurde drei Tage inhaftiert, ihm wurde eine Geldstrafe von 450 Zypriotischen Pfund für seine Freilassung auferlegt. Bei einer Pressekonferenz am 2. April 2001 gab der griechisch.zypriotische Führer Glavkos Klerides zu, daß sie die Häfen der TRNC mit einem Embargo belegten, indem sie sie als geschlossen erklärten. Er fuhr fort, "das Embargo werde nicht aufgehoben, bis die Zypernfrage nicht geklärt ist."

d) Die griechisch-zypriotischen Behörden verweigern allen ausländischen Besuchern die Einreise nach Südzypern, wenn diese Besucher den Weg auf die Insel über See- und Flughäfen der TRNC gewählt haben. Am 19. Juni 2001 berichtete die griechisch-zypriotische Tageszeitung "Machi", daß Osman Kein aus Sierra Leone, der über die TRNC auf die Insel gekommen war und die Grenze nach Südzypern passiert hatte, verhaftet wurde. Er wurde wegen der Einreise über einen Hafen der TRNC zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Im Gegensatz dazu erlauben die türkisch-zypriotischen Behörden ausländischen Besuchern den Aufenthalt in der TRNC, auch wenn sie über die Flug- und Seehäfen Südzyperns eingereist waren. Jedoch haben die griechisch-zypriotischen Behörden die Zeitdauer dieser Besuche auf einen Tag begrenzt, auch darf man nicht in der TRNC übernachten. Diesen Besuchern wird als Teil dieser Politik die Mitnahme von Waren oder Souvenirs aus dem Norden verboten. Die griechisch-zypriotischen Behörden gehen noch weiter: Sie versuchen. den Besuch der TRNC von Touristen zu unterbinden. Die englischsprachige griechisch-zypriotische Wochenzeitung "The Cyprus Weekly" berichtete in ihrer Ausgabe vom 7.-13. September 2001, daß aufgrund des Protests der griechisch-zypriotischen Behörden in Incirlik/Türkei stationierte US-Soldaten ihren Urlaub in der TRNC abbrechen und vorzeitig in die Türkei zurückkehren mußten. Ferner schicken die griechisch-zypriotischen Behörden regelmäßig Mitteilungen an ausländische Tourismus-Unternehmen, um sie davon abzuhalten, ihre Kunden in die TRNC zu schicken. Die Resolution 1267 (2002), die von der Parlamentsversammlung des Europarates am 22. Januar 2002 beschlossen wurde, unterstreicht die Tatsache, daß das türkisch-zypriotische Volk mehr und mehr seine Isolation von der Außenwelt spürt. Es wird von der internationalen Gemeinschaft ignoriert. Die Versammlung rief besonders die griechisch-zypriotischen Behörden auf, die Beschränkungen der Bewegungsfreiheit für Besucher auf beiden Seiten der Insel aufzuheben.

e) Am 5. Juli 1994 urteilte der Europäische Gerichtshof über das Verfahren (C-432/92), das die griechischen Zyprioten über englische Gerichte angestrengt hatten. Der Gerichtshof befand, daß Mitgliedsstaaten der EU nur Obst und Gemüse mit Zertifikaten "Ursprungsland Republik Zypern" einführen können. Im Widerspruch zu dieser Entscheidung steht die Resolution 1267 (2002) der Parla-mentsversammlung des Europarates, in der eine Technik geschaffen werden sollte, die den Export von Waren und Gütern aus der TRNC ohne Behinderung durch die politischen Differenzen der zwei "Einheiten" in Zypern ermöglichen sollte. Unter Druck geraten Länder, die Zitrusfrüchte und andere landwirtschaftliche Produkte aus der TRNC importieren. Zum Beispiel berichtete die griechisch-zypriotische Tageszeitung "Alithia" am 1. März 2001 folgendes: Die griechisch-zypriotischen Behörden fanden heraus, daß Cypruvex Zitrusfrüchte nach Russland und in die Ukraine exportierte. Die Behörden protestierten scharf und forderten eine offizielle Erklärung der russischen und ukrainischen Botschaften auf der griechisch-zypriotischen Seite.

f) Eine norwegische Handelsgesellschaft namens Trygve Tonjum Import AS hatte eine Zeit lang Kartoffeln aus Nordzypern importiert. Bis 1997 akzeptierten die norwegischen Landwirtschaftsbehörden die Zertifikate, die von den Behörden der TRNC ausgestellt worden waren. Starke Reaktionen der griechisch-zypriotischen Behörden auf den Import von Kartoffeln aus der TRNC resultierten dahingehend, daß das norwegische Außenministerium in einem Brief vom 9.April 1997 an das norwegische Landwirtschaftsministerium verlangte, daß alle Importe aus Zypern, die ein Gesundheitszeugnis erforderten, nur von der "Republik Zypern" ausgestellten Zeugnissen begleitet werden dürften - und dies trotz der Tatsache, daß Norwegen kein EU-Mitgliedsstaat ist. Auf die Weisung des norwegischen Außenministeriums hin beschloß das Landwirtschaftsministerium im Rundschreiben M-18/97 vom 23. April 1997, daß Gesundheitszeugnisse, die von der TRNC ausgestellt wurden, ab dem 1. Oktober 1997 für den Import von Kartoffeln nach Norwegen nicht mehr gültig seien. Trygve Tonjum Import AS betrachtete dies als eine illegale Entscheidung und strengte ein Gerichtsverfahren gegen den Staat Norwegen an. Sie forderten, daß die von der TRNC ausgestellten Gesundheitszeugnisse wie vor 1997 anerkannt werden. Bis der Prozeß entschieden ist, können keine Kartoffeln aus der TRNC nach Norwegen importiert werden.

g) In dem einzigen gemischten Dorf Pyla in der von der UN kontrollierten Pufferzone in Zypern verhindern die griechisch-zypriotischen Behörden, daß griechische Zyprioten und ausländische Besucher auch nur das Geringste von türkischen Zyprioten kaufen. Alle, einschließlich griechische Zyprioten, die Waren von türkischen Zyprioten kaufen, werden von den griechisch-zypriotischen Behörden verhaftet und mit einer Geld- oder Haftstrafe belegt . So ist die Lage in Pyla nicht durch eine fröhliche, harmonische Koexistenz gekennzeichnet, sondern durch Feindseligkeit und Diskriminierung gegen die türkisch-zypriotischen Bewohner, die wegen der Haltung der griechisch-zypriotischen Seite unter dem schwindenden wirtschaftlichen Einkommen leiden. Am 20. März 2001 berichtete die griechisch-zypriotische Tageszeitung "Politis", daß die Polizei den Wagen eines griechischen Zyprioten namens Theofilos Papapetrou (51) auf der Straße von Pyla nach Larnaca angehalten und vier Kisten Fisch im Wert von 337 Zypriotischen Pfund gefunden habe. Der Fisch wurde beschlagnahmt und Papapetrou zwei Tage in Haft genommen. Am 27. Oktober 2000 berichtete die englischsprachige griechisch-zypriotische Zeitung "Cyprus Mail", daß der ständig in Paralimni, Südzypern, lebende Engländer Robert Jagger von der griechisch-zypriotischen Polizei wegen eines Einkaufs in einem türkisch-zypriotischen Geschäft in Pyla festgenommen wurde. Herr Jagger schrieb in einem Brief an die "Daily Mail", daß er und sein Sohn je zwei T-Shirts und zusammen zwei Paar Stiefel in dem Dorf Pyla in der Pufferzone gekauft hätten. Als sie das Dorf verlassen wollten, wurden sie von einem Polizeioffizier in Zivil angehalten. Die Männer wurden verhaftet und zuerst zu einer nahegelegenen Polizeistation gebracht. Später wurden sie zu dem Flughafen Larnaca gefahren, wo der Zollbeamte ihnen eine Strafe von 30 Zypriotischen Pfund auferlegte und ihnen mitteilte, sie könnten die Ware bei Verlassen des Landes mitnehmen. Herr Jagger beschwerte sich, daß er nicht gewußt habe, daß die griechisch-zypriotische Polizei den Kauf von Ware aus Pyla als illegal ansah, und daß er auch keine Hinweisschilder diesen Inhalts gesehen habe. Der griechisch-zypriotische Polizeisuperintendent in Larnaca gab zu, daß ihm das Fehlen von Hinweisschildern, die die Besucher des Dorfes vor dem Kauf von Waren warnten, nicht bekannt war. Aber sie würden die Errichtung solcher Schilder in Erwägung ziehen.

h) In ihrem Eifer, die TRNC zu isolieren und letztlich zu zerstören, greifen die griechisch-zypriotischen Behörden auf alle möglichen Mittel zurück, so auch auf Drohungen, um das politische, wirtschaftliche und kulturelle Embargo gegen die türki-schen Zyprioten aufrechtzuerhalten. Ein jüngstes Beispiel ist der griechisch-zypriotische Angriff auf die akademische Freiheit sowohl in der TRNC als auch in den USA. Das Ziel ist ein Protokoll über die gegenseitigen Kooperation und Zusammenarbeit zwischen der Eastern Mediterranean University (EMU) und der Central Connecticut State University (CCSU), das vor sechs Jahren unterzeichnet wurde. Als die griechisch-zypriotische Seite durch einen türkisch-zypriotischen Pressebericht von diesem Protokoll erfuhr, verlor der griechisch-zypriotische Gesandte in Washington DC keine Zeit und schrieb einen verleumderischen Brief an den Präsidenten der CCSU. Der Brief ging so weit, dem Universitätspräsidenten mit rechtlichen Schritten zu drohen, sollte er nicht mit der Zusammenarbeit mit der EMU aufhören. Obwohl beide Völker in Zypern in Anerkennung der unterschiedlichen ethnischen, religiösen und kulturellen Identität immer - sogar unter den Verträgen von 1960 - ihre eigenen Erziehungssysteme hatten, geben die griechischen Zyprioten vor, daß die Erziehung wie alle anderen Gebiete unter die Gerichtsbarkeit der sogenannten "Regierung von Zypern" falle.

i) Der Vorfall mit der griechischen Schönheitskönigin Katerina Delli ist ein Fall von griechisch-zypriotischem Chauvinismus und Intoleranz. Er weist darauf hin, wie sogar die unschuldigsten und unpolitischsten Anlässe zu quälenden Ereignissen gemacht werden können, um kleinliche politische Ziele zu verfolgen. Als Kulturereignis ist die Wahl zur "Miss Globe" auf der ganzen Welt als eine Demonstration für Freundschaft und Frieden anerkannt. Miss Delli kam am 5. Juni 2000 in die TRNC, um am Schönheitswettbewerb für die "Miss Globe" am 10. Juni 2000 in Girne teilzunehmen. Sie wurde jedoch gezwungen, ihre Kandidatur zurückzuziehen und die TRNC binnen weniger Tage zu verlassen. Das war das Ergebnis des intensiven Drucks der griechisch-zypriotischen Behörden, der über die griechische Regierung auf Miss Delli und ihre Familie ausgeübt wurde. Die griechisch-zypriotische Verwaltung kritisierte Miss Delli heftig, sie habe ostentativ vor der Fahne der TRNC posiert. Der offizielle Sprecher der griechisch-zypriotischen Verwaltung Papapetrou gab in seiner Erklärung vom 8. Juni 2000 an, daß Miss Delli illegal gehandelt habe und sich durch den Besuch der TRNC eines Vergehens schuldig gemacht habe. Die erwähnte Verwaltung ging sogar soweit, die griechische Schönheitskönigin als "Verräterin" hinzustellen. Miss Delli wurde ihr Titel bei ihrer Rückkehr nach Griechenland aberkannt.

j) Das jüngste Beispiel der feindseligen Politik der griechisch-zypriotischen Verwaltung war gegen den britischen Bankriesen HSBC wegen seiner Aufnahme von Geschäftsbeziehungen in der TRNC gerichtet. Großbritanniens HSBC war die erste größere ausländische Bank, die in der TRNC Zweigstellen eröffnete, nachdem sie die Demirbank, eine türkische Bank mit Zweigstellen über ganz Nordzypern, Anfang 2002 übernommen hatte. Als die griechisch-zypriotischen Behörden von der Einrichtung von HSBC in der TRNC erfuhr, begannen sie, die Sache zu untersuchen und schickten den Manager der Greek Cypriot Central Bank, Herrn Andreas Philippou, nach London, um über die British Financial Services Authority die HSBC zur Aufgabe ihrer Geschäfte in der TRNC zu zwingen. Nach der griechisch-zypriotischen Wochenzeitung "The Cyprus Weekly" vom 11.-17. Januar 2002 äußerte her griechisch-zypriotische Finanzminister Takis Klerides weitere Drohungen und stellte fest, daß "falls später weitere Schritte nötig sind, wir uns darauf einstellen und entsprechend handeln werden". Die Beseitigung dieser unmenschlichen Embargos, die eine Verletzung der Menschenrechte für die türkischen Zyprioten darstellen, sollten nicht von der Lösung der Zypernfrage abhängig gemacht werden, da sie keinem anderen Zweck dienen, als das Verhältnis zwischen den zwei Parteien in Zypern zu verbittern. Ihre sofortige Auflösung würde ganz klar eine der größeren Behinderungen auf dem Weg zu einer Versöhnung beseitigen. Angesichts der oben erwähnten Tatsachen sollte es genügend klar sein, daß der Zypernstreit aus dem Versuch der griechisch-zypriotischen Partei seit ihrem Staatsstreich von 1963 hervorgeht, entgegen der binationalen Abmachung das türkisch-zypriotische Volk zu zwingen, einen eingeschränkten politischen Status, nämlich den einer "geschützten Minorität", zu akzeptieren. Der griechisch-zypriotische Führer Glavkos Klerides gab dies in seinen Memoiren freimütig zu: "So wie es das griechisch-zypriotische Vorurteil war, daß Zypern ein griechisch-zypriotischer Staat mit einer geschützten Minderheit sein sollte, so war das türkische Vorurteil, daß jegliche solche Anstrengungen zu bekämpfen seien, um das Konzept der Partnerschaft beizubehalten, das ihrer Meinung nach durch das Züricher Abkommen geschaffen worden war. Deshalb war der Konflikt ein Konflikt des Prinzips, und für dieses Prinzip waren beide Seiten auf die Fortsetzung der Diskussionen vorbereitet und sogar, sollte es nötig sein, zu kämpfen, statt einen Kompromiß einzugehen. Das selbe Prinzip stellt sogar heute noch den Konflikt dar...." ("My Deposition, Bd. 3, S. 105) Seit 1963 benützt die griechisch-zypriotische Seite ihren usurpierten Titel einer "Regierung von Zypern" als politische Waffe und fährt fort, das Konzept einer neuen Partnerschaft, die auf der Gleichheit mit der türkisch-zypriotischen Seite basiert, abzulehnen. Sie vereitelt damit die Bemühungen der seit langem andauernden Gespräche unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen. Es ist deshalb dringend erforderlich, daß ein frischer und realistischer Ansatz gefunden wird, der zu einem Fortschritt in den Verhandlungen führt, um einer Versöhnung den Weg zu bereiten. Die Tatsache, daß auf Zypern zwei unterschiedliche nationale Völker und zwei getrennte unabhängige Staaten existieren, ist eine unumstrittene Realität. Die Anerkennung dieser Realität wird benötigt, damit die Verhandlungen, auf der Basis der Gleichheit geführt, Früchte tragen.

Lefkosha, Februar 2002

Ursula Schölz-Koenig